Scheidung im Christentum

Ein Mann und eine Frau stehen Rücken an Rücken.
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- kirchliche Beratungsstellen wollen Ehen retten
Ein Mann und eine Frau stehen Rücken an Rücken.
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Für Christinnen und Christen ist die Scheidung nur der letzte Ausweg aus einer gescheiterten Beziehung.
18.07.2013 - 12:45

Für Christinnen und Christen gilt die Ehe „bis dass der Tod sie scheidet“. Dieses Versprechen gibt sich das Paar vor dem Traualtar. Allerdings gelingt es auch nicht allen Christinnen und Christen, sich daran zu halten. Das hat in der katholischen Kirche andere Folgen als in der evangelischen. Beide Kirchen bemühen sich aber, zerstrittene Paare wieder zu versöhnen. Dafür haben sie sogar eigene Beratungsstellen.

Für katholische Gläubige ist die Ehe ein Sakrament von Gott. Es gibt ihnen die Sicherheit, dass Gott ihnen auch in schwierigen Zeiten hilft, ein Leben lang treu zusammen zu bleiben. Dieses Versprechen von Gott gilt wie die Ehe vor Gott für immer, auch dann noch, wenn sich das Paar trennt. Eine Trennung ist trotzdem auch für katholische Eheleute möglich, nämlich dann, wenn sie sich so sehr auseinander gelebt haben, dass ein gemeinsames Leben sinnlos oder sogar unerträglich wird.
Nach einer Scheidung dürfen Katholikinnen und Katholiken allerdings kein zweites Mal in der Kirche vor den Traualtar treten. Wer vor dem Standesamt eine zweite Ehe schließt, darf in den meisten Kirchen nicht mehr an der Eucharistiefeier teilnehmen.

Auch für die evangelische Kirche ist die Ehe eine wichtige Angelegenheit. Und auch sie akzeptiert eine Scheidung nur als letzten Ausweg aus einer gescheiterten Beziehung. Aber sie sieht in einer Trennung manchmal auch eine Chance. Ihr Argument: Eine Scheidung ermöglicht den Partnern ein friedliches Auseinandergehen und einen Neuanfang.
Für geschiedene Protestantinnen und Protestanten ändert sich in der Kirche nichts. Sie dürfen weiter am Abendmahl und an allen anderen Ritualen teilnehmen, auch dann, wenn sie zum zweiten Mal heiraten. Das ist in der evangelischen Kirche auch vor dem Traualtar möglich, wenn eine Pastorin oder ein Pastor zustimmen und das neue Paar verbindet.