Einen Scheidungsgrund müssen vor dem Rabbinatsgericht nur die Frauen angeben. Akzeptiert wird die Trennung dort,
- wenn der Mann seiner Frau untreu ist
- wenn der Mann seine Frau regelmäßig schlägt
- wenn der Mann keinen Geschlechtsverkehr mit seiner Frau haben möchte
- wenn der Mann seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt
- wenn der Mann an einer abstoßenden Krankheit leidet