Jeder Mensch hat Rechte. Die der Kinder haben die Vereinten Nationen in der UN-Kinderrechtskonvention festgehalten. Das Werk umfasst 54 Artikel. Darin geht es um den Schutz der Kinder in der Familie und in der Öffentlichkeit, vor Gewalt, Ausbeutung und Diskriminierung, um ihre Rechte auf Gesundheit, genug zu Essen, Bildung und Fürsorge und um vieles mehr.
In Artikel 14 heißt es: „Jedes Kind hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.“
Das heißt, jedes Kind darf sich seinen Glauben selbst aussuchen. Die Religionen entscheiden unterschiedlich darüber, wann ein Kind selbst über seinen Glauben entscheiden darf. Mehr darüber erfährst du unter den Aufnahmeritualen.
Die Kinderrechtskonvention trat übrigens am 20. November 1990 in Kraft und gilt inzwischen in fast 200 Staaten. An den wichtigen Beschluss erinnert in jedem Jahr am 20. November der Internationale Tag der Kinderrechte.
Kinderrechte
© Yvonne Bogdanski - fotolia.com
- die Vereinten Nationen garantieren auch Religionsfreiheit
Yvonne Bogdanski/fotolia
Eines der 54 Kinderrechte der UN-Kinderrechtskonvention legt fest: Jedes Kind hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
Stichwörter
Frag mich!
Du suchst eine Antwort auf eine Frage? Da können wir dir bestimmt weiterhelfen. Gib einfach einen oder mehrere Begriffe in das Suchfeld ein und klicke dann auf "LOS GEHTS". Wenn du weißt, um welche Religion es geht, kannst du schon eine auswählen.