- Beide Partner sollen volljährig sein. Im Ausnahmefall darf einer der beiden auch erst 16 Jahre alt sein, braucht dann aber eine Einwilligung der Eltern oder eines Vormundes.
- Geschwister, Halbgeschwister und Adoptivgeschwister dürfen nicht heiraten. Das gilt auch für Menschen, die bereits mit einem anderen Partner verheiratet sind.
- Beide Partner verpflichten sich, füreinander zu sorgen. Außerdem beerben sie sich gegenseitig.
- Der Staat darf sich nicht in die Ehe einmischen und die Partner nicht trennen. Eine Ausnahme ist nur ein schwerwiegender Grund. Er besteht zum Beispiel, wenn ein Partner eine Straftat begeht und dafür ins Gefängnis kommt.
- Die Ehe gilt das ganze Leben lang. Sie kann nur vor einer Richterin oder einem Richter wieder geschieden werden.
- Eine Eheschließung gilt nur, wenn eine Standesbeamtin oder ein Standesbeamter sie besiegelt.
Allein durch das Ja-Wort auf dem Standesamt fühlen sich viele Paare aber noch nicht richtig verbunden. Sie möchten ihre neue Lebensgemeinschaft mit dem Segen ihrer Religion beginnen. Dafür hat jede Glaubensgemeinschaft ihre eigenen Rituale.
Zwangsehen sind in Deutschland wie in den meisten Ländern der Welt verboten. Das gilt auch für alle Religionen. Zwangsheiraten wurden vor sehr langer Zeit von mächtige Bürgern eingeführt, die Besitz, Reichtum und Ansehen ihrer Familien durch eine Verheiratung ihrer Kinder - auch gegen deren Willen - sichern oder vergrößern wollten. Leider kommt das auch heute noch ab und zu vor.