Hallo. Auf dem Standesamt kann in Deutschland jeder Mensch jeden Menschen heiraten. Das gilt auch für Frauen und Männer untereinander. Voraussetzung ist nur, dass beide Partner volljährig, mit der Eheschließung einverstanden und mit niemand anderem verheiratet sind.
Evangelischer Gläubige dürfen in der Kirche auch eine Partnerin oder einen Partner heiraten, der einem anderen oder gar keinem Glauben angehört. Diese Feier verläuft etwas anders. Sie heißt auch nicht „Kirchliche Trauung“, sondern „Gottesdienst zur Eheschließung“.
Katholische Gläubige benötigen eine Zustimmung des Bischofs, wenn sie mit einer Partnerin oder einem Partner vor den Traualtar treten möchten, die oder der nicht christlich ist.
Ein evangelischer Christ darf eine katholische Christin in der Kirche heiraten. Umgekehrt natürlich auch. Pfarrer beider Konfessionen gestalten dazu eine gemeinsame Feier. Sie heißt ökumenischer Gottesdienst. Konfessionen heißen die christlichen Glaubensrichtungen.
Darf ein Christ Andersgläubige heiraten?
© Rainald Wolf
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