Bahai, die von Freunden oder Angehörigen um Sterbehilfe gebeten werden, dürfen oder müssen ihre Entscheidung heute nur vor ihrem eigenen Gewissen verantworten. Das hat das Universale Haus der Gerechtigkeit beschlossen. In ihm tagt der höchste Rat der Bahai. Der Beschluss zur Sterbehilfe ist in einem Brief nachzulesen, danach aber nicht bis in alle Ewigkeit gültig, sondern kann immer wieder neu diskutiert werden. (Universal House of Justice to the National Spiritual Assembly of Alaska, 17.05.1974)
Das gilt auch für viele andere Fragen im Bahaitum. Nach den Worten von Baha’ullah zählt es nämlich mehr, eine Stunde gründlich nachzudenken als siebzig Jahre lang fromm Andacht zu halten.
Sterbehilfe im Bahaitum
© Africa Studio - fotolia.com
- ist heute eine Gewissenfrage
Africa Studio/fotolia
Wer als Bahai um Sterbehilfe gebeten wird, kann selbst entscheiden und muss dies mit seinem Gewissen ausmachen.
Sterbehilfe in anderen Religionen
Hier könnt ihr herausfinden, wie andere Religionen Sterbehilfe sehen:
Frag mich!
Du suchst eine Antwort auf eine Frage? Da können wir dir bestimmt weiterhelfen. Gib einfach einen oder mehrere Begriffe in das Suchfeld ein und klicke dann auf "LOS GEHTS". Wenn du weißt, um welche Religion es geht, kannst du schon eine auswählen.