Sterbehilfe im Bahaitum
Bahai, die von Freunden oder Angehörigen um Sterbehilfe gebeten werden, dürfen oder müssen ihre Entscheidung heute nur vor ihrem eigenen Gewissen verantworten. Das hat das Universale Haus der Gerechtigkeit beschlossen. In ihm tagt der höchste Rat der Bahai. Der Beschluss zur Sterbehilfe ist in einem Brief nachzulesen, danach aber nicht bis in alle Ewigkeit gültig, sondern kann immer wieder neu diskutiert werden. (Universal House of Justice to the National Spiritual Assembly of Alaska, 17.05.1974)
Das gilt auch für viele andere Fragen im Bahaitum. Nach den Worten von Baha’ullah zählt es nämlich mehr, eine Stunde gründlich nachzudenken als siebzig Jahre lang fromm Andacht zu halten.