Warum haben am Reformationstag nicht alle Kinder schulfrei?

Anne-Sophie
Info: Joachim Puppel, Niedersächsisches Innenministerium
08.10.2014 - 12:50

Hallo Anne-Sophie. Schulfrei gibt es in Deutschland an allen gesetzlichen Feiertagen. Welche Festtage der Religionen das betrifft, das entscheidet jedes Bundesland selbst. Neun Länder haben auch den Reformationstag zum gesetzlichen Feiertag erklärt. In den anderen Ländern findet an diesem Tag Unterricht statt, wenn der 31. Oktober kein Sonntag ist.

Jedes Bundesland hat ein eigenes Feiertagsgesetz. Über ihren Inhalt stimmen die Abgeordneten der einzelnen Parlamente ab. Sie entscheiden damit zum Beispiel, welche Tage außer am Sonntag „arbeitsfrei“ sein sollen. An diesen Tagen bleiben die meisten Geschäfte geschlossen, viele Menschen müssen nicht zur Arbeit gehen und auch die Schule bleibt leer. 

In ihren Abstimmungen kommen nicht alle Parlamente zu demselben Ergebnis. Daher gibt es in manchen Ländern mehr gesetzliche Feiertage als in anderen Bundesländern. Häufig hängt die Entscheidung davon ab, welcher christlichen Glaubensgemeinschaft die meisten Einwohnerinnen und Einwohner eines Landes angehören. Da katholische Gläubige mehr Feiertage haben als evangelische, gibt es in Bundesländern mit vielen katholischen Bürgerinnen und Bürgern mehr arbeitsfreie Tage. Das heißt aber nicht, dass sich die Kinder in allen anderen Ländern automatisch an allen evangelischen Feiertagen auf schulfrei freuen können.

Bisher gibt es in Deutschland neben den christlichen keine anderen religiösen gesetzlichen Feiertage. Aber auch Hindus, jüdische, muslimische, buddhistische und andere Gläubige dürfen sich frei nehmen, um wichtige Feste ihrer Religion zu feiern. Für die Schulen haben die Kultusminister dafür spezielle Erlasse herausgegeben. Sie regeln zum Beispiel, ob, wann und wie die Eltern einen Antrag stellen müssen, damit ihre Kinder für ein Fest vom Unterricht befreit werden. Das gilt auch für evangelische Kinder, die am Reformationstag zur Kirche gehen möchten aber in einem Bundesland leben, in dem der Ehrentag für Martin Luther kein gesetzlicher Feiertag ist.

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