Hallo. Nach Artikel 14 der UN-Kinderrechtskonvention gilt auch für Kinder Religionsfreiheit. Daher ist es ganz egal, in welchem Land du geboren bist, welcher Religion du vorher angehört oder welche Hautfarbe du hast: Wenn du an Allah und den Koran glaubst und vor Zeuginnen oder Zeugen das Glaubensbekenntnis des Islam sprichst, dann nimmt dich die Gemeinschaft der Musliminnen und Muslime auf.
Das Glaubensbekenntnis des Islam heißt Schahada und lautet: „Ich bezeuge, dass es keine Gottheit gibt, nur (und einzig) Allah und ich bezeuge, Muhammad ist der Gesandte Allahs.“
Kinder von muslimischen Eltern sind von Geburt an Muslimin oder Muslim.
Das Glaubensbekenntnis des Islam heißt Schahada und lautet: „Ich bezeuge, dass es keine Gottheit gibt, nur (und einzig) Allah und ich bezeuge, Muhammad ist der Gesandte Allahs.“
Kinder von muslimischen Eltern sind von Geburt an Muslimin oder Muslim.