Kosmetik, die der Hautpflege dient, dürfen Musliminnen jederzeit benutzen. Schminke, Make up, Lippenstift oder Wimperntusche gelten im Islam dagegen wie Haare als Schmuck, den Frauen vor den Blicken fremder Männer verbergen sollten. Allerdings entscheidet jede Frau selbst, ob oder in welchem Maß sie dieses Gebot befolgt.
Innerhalb der Familie ist fast alles erlaubt. Ein Dauerverbot gilt nur für Nagellack, denn er ist wasserdicht und macht daher die Waschung vor dem Gebet ungültig.
Im Koran heißt es: „...die Frauen sollen ihren Schmuck nicht offenlegen, außer ihrem Mann, ihrem Vater, ihrem Schwiegervater, ihren Söhnen, ihren Stiefsöhnen, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und ihrer Schwestern, ihren Frauen, ihren Sklavinnen, den männlichen Bediensteten, die keinen Geschlechtstrieb (mehr) haben, und den Kindern, die noch nichts von weiblichen Geschlechtsteilen wissen ...“ (Sure 24/31)
Dürfen sich Musliminnen schminken?
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