- gilt für Muslime außerhalb der Ehe und im Ramadan
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Musliminnen und Muslime sollen nur außerhalb der Ehe und an Ramadan verzichten auf Sexualität.
Auf Sexualität sollen Musliminnen und Muslime nur außerhalb der Ehe und im Fastenmonat Ramadan verzichten - auch dort aber nur während der Fastenzeit zwischen der Morgendämmerung und Sonnenuntergang.
Anders als in anderen Religionen ist den Vorbetern und Gelehrten des Islam kein enthaltsames Leben vorgeschrieben.