Abtreibung in der Gesellschaft

1. Abschnitt des Paragrafen 218 zum Schwangerschaftsabbruch.
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- ist in Deutschland nicht erlaubt, aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei
Frau sitzt im Dunkeln vor einer hellen Laterne auf einer Bank.
Jackson Simmer/Unsplash
Unter bestimmten Voraussetzungen ist in Deutschland ein Abbruch der Schwangerschaft möglich.
16.01.2016 - 16:35

In Deutschland ist Abtreibung nicht erlaubt, aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Die Einzelheiten regelt der Paragraph 218 im deutschen Strafgesetzbuch.

Jedes Kind hat ein Recht darauf, dass sich seine Eltern auf seine Geburt freuen, dass sie es lieben, beschützen und ihm einen guten Start ins Leben ermöglichen.

Manchmal werden Frauen auch ungewollt schwanger. Und manche dieser Frauen fürchten sich sehr davor, ihrem Kind die nötigsten Dinge nicht bieten oder mit einem Kind auch das eigene Leben nicht mehr bewältigen zu können. Das geschieht zum Beispiel, wenn die Mutter viel zu alt oder zu jung ist und die Schule oder ihre Ausbildung noch nicht beendet hat, wenn sie keinen festen Partner hat, wenn sie krank ist, in finanziellen Schwierigkeiten steckt oder vielleicht schon viele Kinder hat.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist in Deutschland in diesen und einigen anderen Fällen ein Abbruch der Schwangerschaft möglich. Dazu muss sich die Frau in einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle über alle Möglichkeiten informieren. In einem Gespräch suchen dann alle gemeinsam zunächst nach einer guten Lösung für die Mutter und für das Kind nach der Geburt. Erscheint die Situation ausweglos, bekommt die Frau eine Bescheinigung von der Beratungsstelle. Damit geht die Frau zum Arzt oder zur Ärztin. Er oder sie darf dann frühestens drei Tage nach der Beratung die Abtreibung vornehmen. Diese Bedenkzeit und alle anderen Voraussetzungen sind im Paragraph 218 im Strafgesetzbuch geregelt. Danach ist ein Schwangerschaftsabbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche möglich, wenn die Schwangerschaft die körperliche oder seelische Gesundheit der Mutter in Gefahr bringt oder das Kind schwer behindert zur Welt kommen würde. Auch nach einer Vergewaltigung ist eine Abtreibung möglich.

Insgesamt wurden in Deutschland im Jahr 2014 rund 715.000 Kinder geboren. Im selben Zeitraum gab es laut Statistik rund 99.000 Abtreibungen. (Quelle: statista.com)

Grundsätzlich lehnen alle Religionen die Abtreibung ab. Viele lassen aber Ausnahmen zu.

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