Hallo. Der Sankt-Martins-Tag ist nur ein "Erinnerungstag" und kein gesetzlicher Feiertag. Auch in Bayern gibt es kein schulfrei oder arbeitsfrei in Betrieben oder Ämtern.
Nein
Hallo. Der Sankt-Martins-Tag ist nur ein "Erinnerungstag" und kein gesetzlicher Feiertag. Auch in Bayern gibt es kein schulfrei oder arbeitsfrei in Betrieben oder Ämtern.
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