Viele Buddhistinnen und Buddhisten sind verheiratet und leben in einer Familie mit Frau, Mann und Kindern. Zu dieser Lebensform riet auch der Buddha. Er erklärte glückliche Ehepaare sogar zu gottgleichen Wesen.
Mit der Gleichberechtigung in der Ehe war es zu Buddhas Zeiten noch nicht weit her. So hielt es der Buddha für ganz normal, dass sich ein König an seinem Hof viele Ehefrauen in einem Harem hielt. Auch die Rollen der Eheleute waren für Buddhistinnen und Buddhisten klar geregelt. Laut Überlieferung verkündete der Buddha damals sogar, eine Ehefrau werde nur unter acht Bedingungen in die „Gemeinschaft der anmutigen Gottheiten“ wiedergeboren. Das hänge ganz davon ab,
- wie sie ihrem Gatten dient
- wie sie die Besucher ihres Hauses behandelt
- wie sie die Hausarbeit erledigt,
- wie sie mit ihren Angestellten umgeht
- wie sie den Besitz ihres Gatten pflegt
- ob sie eine gute Buddhistin ist
- ob sie die fünf Sittengebote einhält
- und wie sie die Armen behandelt.
Auch der Ehemann hatte Pflichten. Er sollte
- seine Frau ehren und respektieren
- ihr treu sein
- und ihr Schmuck schenken.