Was gilt im Judentum als Scheidungsgrund?

Anonym
17.04.2013 - 11:18

Einen Scheidungsgrund müssen vor dem Rabbinatsgericht nur die Frauen angeben. Akzeptiert wird die Trennung dort,

  1. wenn der Mann seiner Frau untreu ist
  2. wenn der Mann seine Frau regelmäßig schlägt
  3. wenn der Mann keinen Geschlechtsverkehr mit seiner Frau haben möchte
  4. wenn der Mann seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt
  5. wenn der Mann an einer abstoßenden Krankheit leidet